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Datum: 08.03.2023
Aktenzeichen: 24 Ca 3777/22
Teilurteil
1.Der Antrag Ziff. 4 gemäß Klageerweiterung vom 15.08.2022 sowie die Anträge Ziff. 10, Ziff. 11 und Ziff. 12 gemäß Klageerweiterung vom 26.09.2022 werden abgewiesen.
2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
3.Der Streitwert des Teilurteils wird auf € 4.000,00 festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.