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Datum: 14.04.2023

Aktenzeichen: 8 Ca 232/22

1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Altenpflegerin im Nachtdienst zu beschäftigen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf 3.900,00 EUR.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.