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ACHTUNG!

Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter möglich.

Anschrift:

Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim -

Schulbergstaffel 1

75175 Pforzheim 

Telefon: 07231/309-0

Telefax: 07231/309-203

eMail: poststelle@stapforzheim.justiz.bwl.de

Bitte beachten Sie, dass der elektronische Rechtsverkehr mit den Staatsanwaltschaften noch nicht möglich ist. Bestimmende Schriftsätze können daher nicht wirksam per E-Mail eingereicht werden.

 

Die Behörde ist zu folgenden Sprechzeiten erreichbar:

Mo. - Mi., Fr.:
09.00 – 11.30 Uhr

Do.:
13.30 – 15.30 Uhr

Möchten Sie die zuständige Sachbearbeiterin / den zuständigen Sachbearbeiter persönlich sprechen, vereinbaren Sie bitte zuvor telefonisch oder schriftlich einen Termin. Eine persönliche Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Staatsanwaltschaft keine Rechtsberatung leisten darf.

 

Grundsätzlich können aus Datenschutzgründen auch keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen erteilt werden. Sofern verfahrensbeteiligte Privatpersonen Auskünfte begehren, sind diese – im Regelfall über eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt – schriftlich einzuholen.

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