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ACHTUNG!
Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit
der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter möglich.
Anschrift:
Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim -
Schulbergstaffel 1
75175 Pforzheim
Telefon: 07231/309-0
Telefax: 0800/66449281338
eMail: poststelle@stapforzheim.justiz.bwl.de
Bitte beachten Sie, dass der elektronische Rechtsverkehr mit den Staatsanwaltschaften noch nicht möglich ist. Bestimmende Schriftsätze können daher nicht wirksam per E-Mail eingereicht werden.
Die Behörde ist zu folgenden Sprechzeiten erreichbar:
Mo. - Mi., Fr.:
09.00 – 11.30 Uhr
Do.:
13.30 – 15.30 Uhr
Möchten Sie die zuständige Sachbearbeiterin / den
zuständigen Sachbearbeiter persönlich sprechen, vereinbaren Sie bitte zuvor telefonisch oder schriftlich einen Termin. Eine
persönliche Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich.![]()
Bitte beachten Sie, dass die Staatsanwaltschaft keine Rechtsberatung leisten darf.
Grundsätzlich können aus Datenschutzgründen auch keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen erteilt werden. Sofern verfahrensbeteiligte Privatpersonen Auskünfte begehren, sind diese – im Regelfall über eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt – schriftlich einzuholen.
