Suchfunktion
ACHTUNG!
Aufgrund der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie ist eine persönliche
Vorsprache derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen
Sachbearbeiter möglich.
Anschrift:
Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim -
Schulbergstaffel 1
75175 Pforzheim
Telefon: 07231/309-0
Telefax: 07231/309-203
eMail: poststelle@stapforzheim.justiz.bwl.de
Bitte beachten Sie, dass der elektronische Rechtsverkehr mit den Staatsanwaltschaften noch nicht möglich ist. Bestimmende Schriftsätze können daher nicht wirksam per E-Mail eingereicht werden.
Die Behörde ist zu folgenden Sprechzeiten erreichbar:
Mo. - Mi., Fr.:
09.00 – 11.30 Uhr
Do.:
13.30 – 15.30 Uhr
Möchten Sie die zuständige Sachbearbeiterin / den
zuständigen Sachbearbeiter persönlich sprechen, vereinbaren Sie bitte zuvor telefonisch oder schriftlich einen Termin. Eine
persönliche Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ist derzeit aufgrund der Maßnahmen zur Bewältigung der
COVID-19-Pandemie nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Staatsanwaltschaft keine Rechtsberatung leisten darf.
Grundsätzlich können aus Datenschutzgründen auch keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen erteilt werden. Sofern verfahrensbeteiligte Privatpersonen Auskünfte begehren, sind diese – im Regelfall über eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt – schriftlich einzuholen.
